Russische Gerichte und Wahlkommissionen streichen 14 Jabloko-Kandidaten

September 12, 2026 15:00
Russische Gerichte und Wahlkommissionen streichen 14 Jabloko-Kandidaten
Russische Gerichte und Wahlkommissionen streichen 14 Jabloko-Kandidaten

Russische Gerichte und Wahlkommissionen haben nach Angaben der Partei Jabloko bis zum 10. September 2026 bereits 14 Kandidaten der Partei für die Staatsduma aus Einpersonenwahlkreisen von der Wahl ausgeschlossen. Die Entscheidungen fielen rund eine Woche vor dem Wahltag. Unter den Betroffenen sind fünf Leiter regionaler Parteiverbände. Jabloko spricht von politisch motivierten Verfahren und einer gezielten Einschränkung der legalen Opposition.

Den jüngsten Fall betrifft Anna Tscherepanowa in der Region Nowgorod. Die regionale Wahlkommission annullierte am 9. September ihre Registrierung. Tscherepanowa ist stellvertretende Vorsitzende von Jabloko und leitet den regionalen Parteiverband. Ihr wurde die „Demonstration extremistischer Symbolik“ vorgeworfen. Konkret ging es um die Veröffentlichung eines Videos von einer oppositionellen Kundgebung vom 23. Jänner 2021 auf einem YouTube-Kanal. Die Partei bezeichnete das Verfahren als konstruiert und die Verfolgung Tscherepanowas als politisch motiviert. Über den Fall berichtete auch der regionale Jabloko-Verband in Nowgorod.

Fünf regionale Parteichefs betroffen

Mit Tscherepanowa ist nach Darstellung von Jabloko bereits die fünfte Führungskraft eines regionalen Parteiverbands aus dem laufenden Wahlkampf ausgeschieden. Zuvor verloren Ija Boronina in Udmurtien, Anton Paramonow in der Region Tula, Jaroslaw Schtscherbakow in der Region Tscheljabinsk und Sergej Kリschow in der Region Moskau ihre Zulassung für die Wahl zur Staatsduma in Einpersonenwahlkreisen.

Die Fälle unterscheiden sich in ihrer formalen Begründung. Im Zusammenhang mit Tscherepanowa ging es um einen mehrere Jahre alten Videobeitrag und den Vorwurf extremistischer Symbolik. In anderen Verfahren verwiesen Behörden und Gerichte nach Angaben der Partei auf Fragen des Urheberrechts oder auf formale Mängel in den eingereichten Unterlagen. Jabloko wertet diese Begründungen als Einsatz rechtlicher und administrativer Verfahren gegen aussichtsreiche oder politisch profilierte Kandidaten.

Die Partei verweist dabei auch auf die Fälle in anderen Regionen. Meldungen aus Udmurtien und Tschuwaschien stehen im Zusammenhang mit der laufenden Auseinandersetzung um die Zulassung von Jabloko-Kandidaten. Eine Kandidatin oder ein Kandidat, der aus einem Einpersonenwahlkreis gestrichen wird, kann dort nicht mehr unmittelbar um ein Mandat konkurrieren.

117 Jabloko-Kandidaten bleiben im Rennen

Trotz der Ausschlüsse nehmen derzeit weiterhin 117 von Jabloko nominierte Kandidaten in Einpersonenwahlkreisen am Wahlkampf zur Staatsduma teil. Die Partei ist damit formal weiterhin auf den Stimmzetteln vertreten. Gleichzeitig wurden mehrere ihrer regional bekannten Vertreter aus dem Wettbewerb entfernt. Die Angaben beziehen sich auf den Stand vom 10. September.

Jabloko sieht darin ein selektives Vorgehen der russischen Behörden. Ein Teil der Kandidaten könne zwar weiter antreten, während regional oder bundesweit bekannte Vertreter mit oppositionellen und gegen den Krieg gerichteten Positionen durch Gerichtsentscheidungen, Entscheidungen von Wahlkommissionen oder bürokratische Einwände ausgeschlossen würden. Die formale Präsenz der Partei im Wahlkampf, so die politische Einordnung von Jabloko, könne dadurch den Eindruck eines pluralistischen Wettbewerbs vermitteln, ohne dass alle zugelassenen Kandidaten dieselben politischen Möglichkeiten hätten.

Besonders kritisch bewertet die Partei die Verwendung des Vorwurfs extremistischer Symbolik im Fall Tscherepanowa. Nach ihrer Darstellung wurde ein Video einer Kundgebung aus dem Jänner 2021 nachträglich zum Anlass genommen, die Kandidatur im Jahr 2026 zu beenden. Jabloko sieht darin einen Verstoß gegen die rechtliche Vorhersehbarkeit staatlicher Entscheidungen. Die Partei argumentiert, dass Wahlrecht und Wahlverwaltung damit nicht nur der Organisation des Urnengangs dienten, sondern auch zur Auswahl der zugelassenen politischen Kräfte eingesetzt würden.

Streit über die Funktion der Wahlverfahren

In ihrer Stellungnahme verbindet Jabloko die Ausschlüsse mit einer grundsätzlichen Kritik am politischen Wettbewerb in Russland. Nach Auffassung der Partei würden moderate Oppositionskräfte, die innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens antreten und eine Beendigung des Krieges fordern, zunehmend aus dem Wahlkampf gedrängt. Die Verfahren gegen Kandidaten würden dabei über Gerichte und Wahlkommissionen geführt, nicht durch ein einheitliches politisches Verbot.

Jabloko kritisiert außerdem die Rolle der Gerichte. Diese würden in solchen Fällen nicht als unabhängige Instanzen wahrgenommen, sondern als Teil eines administrativen Verfahrens, das politische Kandidaturen beendet. Aus Sicht der Partei verliert der Wahlkampf dadurch an Offenheit und Nachvollziehbarkeit. Maßgeblich sei nicht allein, ob ein Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, sondern auch, wie Behörden einzelne Vorschriften auslegten.

Die Partei warnt, dass der Ausschluss legaler oppositioneller Kräfte den Bürgern weniger Möglichkeiten lasse, politischen Widerspruch über Wahlen auszudrücken. Diese Bewertung ist Teil der politischen Stellungnahme von Jabloko. Unabhängig davon bleibt nach dem derzeitigen Stand festgehalten, dass 14 Kandidaten aus Einpersonenwahlkreisen ihre Zulassung verloren haben und 117 Jabloko-Bewerber weiterhin am Wahlkampf teilnehmen.

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