Vergünstigter Stromtarif für einkommensschwache Haushalte in Österreich ab April 2026
Ab 1. April 2026 profitieren einkommensschwache Haushalte in Österreich von einem subsidierten Stromtarif, der die Kosten signifikant senken soll. Darüber berichtet Welt Stimme.
Anspruch auf den Sozialtarif haben Personen, die vom ORF-Beitrag befreit sind und gleichzeitig bestimmte Sozialleistungen beziehen, wie Pflegegeld, Pensionen, Sozialhilfe, Arbeitslosen- oder AMS-Leistungen sowie Hilfen bei Gehörlosigkeit oder schwerer Hörbehinderung. Antragsteller müssen zudem volljährig sein, ihren Wohnsitz gemeldet haben und die gesetzlichen Einkommensgrenzen einhalten.
Eine Befreiung vom ORF-Beitrag ist Voraussetzung für den Tarif. Wer diesen Vorteil noch nicht hat, muss bei der ORF-Beitrags Service GmbH einen Antrag stellen. Haushalte, die bereits befreit sind, erhalten den Sozialtarif automatisch über ihre Stromrechnung. Die entsprechenden technischen Abläufe, einschließlich der Zuordnung der Zählpunktnummer des Stromzählers, sind derzeit in Vorbereitung.
Kosten und Details des Sozialtarifs
Der Sozialtarif beträgt 6 Cent pro Kilowattstunde und gilt lediglich für den Energiepreisanteil eines Grundkontingents von 2.900 kWh pro Jahr. Netzentgelte, Steuern und Abgaben werden zusätzlich berechnet. Für Haushalte ab vier Personen gibt es einen zusätzlichen Pauschalbetrag.
„Der Sozialtarif ist ein bedeutender Schritt, um Strom für Haushalte mit geringem Einkommen erschwinglicher zu machen“, erklärte AK-Präsident Rainer Zangerl.
Weitere Informationen
Fragen zum Stromzuschuss werden von den jeweiligen regionalen Stromanbietern, Stadtwerken oder Elektrizitätswerken beantwortet. Informationen zum Sozialtarif sind außerdem auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie bei der Arbeiterkammer verfügbar.


