AK-Check: Sicherheitsrisiken bei Halloweenkostümen für Kinder in Oberösterreich

Oktober 29, 2025 11:02
AK-Check: Sicherheitsrisiken bei Halloweenkostümen für Kinder in Oberösterreich

Eine Untersuchung der Arbeiterkammer Oberösterreich hat ergeben, dass drei von elf Halloweenkostümen die Sicherheitsanforderungen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 aufgrund ihres Brennverhaltens oder fehlender Warnhinweise nicht einhalten. Ein Kostüm darf wegen eines zu hohen Schadstoffgehalts nicht verkauft werden.

OBERÖSTERREICH. Pünktlich zu Halloween wurden elf Kinder-Verkleidungssets, bestehend aus Kostüm und Zubehör (Masken oder Kopfschmuck), aus dem Internet und dem stationären Handel getestet. Die Preisspanne der Sets lag zwischen 8,16 und 43,95 Euro. Es wurde überprüft, ob die Materialien potenziell gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten und leicht entzündlich sind. Da Kinderkostüme als Spielwaren gelten, unterliegen sie gemäß der Spielzeugverordnung 2011 besonders strengen Sicherheitsanforderungen. Darüber berichtet Welt Stimme.

Achtung Feuergefahr!

Häufig sorgen brennende Kerzen – etwa in ausgehöhlten Kürbissen – für eine schaurige Halloween-Atmosphäre. Doch was passiert, wenn ein Outfit Feuer fängt? Im Test wurden die Kostüme und Masken gezielt entzündet. Klare Sicherheitsregeln bezüglich des Brennverhaltens sind zwingend. Nur wenn die Flamme schnell von selbst erlischt, sich kaum ausbreitet und das Schadensausmaß gering bleibt, gilt das Produkt als sicher. Andernfalls besteht Brandgefahr. Die Masken „Zombie-Clown“ und „Zombie-Skelett“ erfüllten aufgrund ihres Brennverhaltens diese Sicherheitsanforderungen nicht.

Für Textilien gibt es zudem genaue Regelungen zur sogenannten Flammenausbreitungsgeschwindigkeit – wie schnell sich eine Flamme über den Stoff ausbreitet. Überschreitet diese Geschwindigkeit einen bestimmten Schwellenwert, muss auf die Brandgefahr hingewiesen werden. Anhand der Testergebnisse hätte sowohl beim Vampir-Kostüm als auch beim Zombie-Clown der Hinweis „Achtung. Von Feuer fernhalten“ angebracht sein müssen. Bei der Hose des Zombie-Deluxe-Kostüms lag die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit an der Grenze des Toleranzbereichs, sodass der fehlende Warnhinweis gerade noch kein Grund zur Beanstandung war.

Schadstoffe im Visier

Neben den Brandrisiken prüften die Tester auch, ob die Materialien bedenkliche chemische Stoffe wie etwa Flammschutzmittel enthalten. Bei keinem der Kostüme konnten verbotene Flammschutzmittel nachgewiesen werden. Das Ergebnis war jedoch bei den Weichmachern anders: Beim Geisterkostüm wurde in der Maske eine so hohe Konzentration eines verbotenen Weichmachers gefunden, dass der Verkauf gemäß den geltenden Vorschriften nicht zulässig wäre.

Halloween sicher gestalten

Prüfen Sie Halloweenkostüme bereits beim Kauf auf ihren Geruch: Riecht etwas verdächtig chemisch, sollten Sie davon Abstand nehmen. Kunststoffmasken und Scherzgebisse könnten schädliche Substanzen enthalten. Reinigen Sie diese vor der ersten Nutzung mit warmem Wasser und Seife und tragen Sie sie nur kurz. Kostüme sollten vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Ist dies nicht möglich, ziehen Sie sie zumindest über ein T-Shirt und Leggings an, um direkten Hautkontakt zu vermeiden. Nicht zuletzt sollte auch die Brandgefahr beachtet werden. Kinderkostüme müssen stets von offenem Feuer, wie Kerzen oder Teelichtern, ferngehalten werden. Erwachsene sind in der Verantwortung, geeignete, schwer entflammbare Materialien auszuwählen und Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.

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