Österreich plant umfangreiche Maßnahmen gegen Steuer- und Sozialbetrug
Die Bundesregierung plant ein umfangreiches Maßnahmenpaket gegen Steuer- und Sozialbetrug. Mit strengeren Regeln, erweiterten Kontrollrechten und neuen Beschränkungen sollen zusätzliche Einnahmen von fast 270 Millionen Euro erzielt werden. Darüber berichtet Welt Stimme.
Das im Dezember zur Beschlussfassung vorgesehene Betrugsbekämpfungspaket soll dem Staat laut Finanzministerium knapp 270 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen bringen. Eine zentrale Rolle spielen dabei erweiterte Kontrollmöglichkeiten und zusätzliche Prüferinnen und Prüfer, die allein rund 110 Millionen Euro einbringen sollen. Die Daten wurden zuletzt vom Finanzministerium veröffentlicht.
Der Entwurf, der bereits im Nationalrat vorliegt, umfasst zahlreiche Änderungen. Dazu zählt auch die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei der Vermietung von Luxusimmobilien. Bisher konnten Unternehmen die für Wohnbauprojekte bezahlte Umsatzsteuer rückerstattet bekommen. Durch die neue Regelung erwartet man Einnahmen von rund 50 Millionen Euro.
Weitere Maßnahmen betreffen den Bereich der Kraftfahrzeuge: Die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe bei Exporten von Autowracks wird eingeschränkt, woraus man sich rund 40 Millionen Euro verspricht. Zudem sollen Abzugssteuern wie Umsatz- und Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge künftig auch in Insolvenzverfahren anfechtungsfest sein.
Erweiterte Auskunftspflichten
Auch im Bereich Sozialbetrug werden die Prüfrechte ausgeweitet. Mussten bisher nur Dienstgeber und Versicherte Auskünfte erteilen, gilt die Verpflichtung künftig für alle Personen, die Informationen über Beschäftigungsverhältnisse haben könnten, darunter Auftraggeber und Mitarbeitende anderer Unternehmen. Eine Erweiterung der Auftraggeberhaftung am Bau soll zusätzlich rund 16 Millionen Euro einbringen.
Verschärft werden außerdem die Strafen für Abgabenhinterziehung. Künftig sollen Pönalen auch dann fällig werden, wenn Betrugsversuche keine Gewinne, sondern Verluste verursachen. Um Geldwäsche und Schwarzgeldzahlungen einzudämmen, wird die Bargeldannahme in Finanzämtern, also ähnlich wie im Bankenbereich, auf 10.000 Euro begrenzt.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) betonte die Bedeutung der Maßnahmen über die budgetäre Wirkung hinaus: „Es ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit.“ Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) verwies darauf, dass gleichzeitig die Rechtssicherheit gestärkt und Verfahren effizienter gestaltet würden.


