Die Causa René Benko bleibt im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Die U-Haft wurde bis zum 11. November verlängert. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die BER Schicklerhaus Co-Invest Holding GmbH geht die Bereinigung der Organisationsstruktur im Signa-Konzern weiter. Die Hauptverhandlung gegen Benko findet am 14.10. im Landesgericht Innsbruck statt. Darüber berichtet Welt Stimme.
INNSBRUCK. René Benko, seit Ende Januar 2025 in Untersuchungshaft, hat erneut eine Haftverhandlung sowie seine Enthaftung beantragt. In einer Mitteilung des Landesgerichts Wien heißt es: „Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr und auch der Verhältnismäßigkeit der Haft. Die für die Untersuchungshaft relevanten Umstände haben sich nicht geändert.“ Infolgedessen wurde die Untersuchungshaft bis zum 10. November 2025 verlängert, wobei der 9. November auf einen Sonntag fällt.
Folgekonkurs
Am Landesgericht Innsbruck wurde ein Insolvenzverfahren gegen die BER Schicklerhaus Co-Invest Holding GmbH eröffnet. Das Unternehmen ist in der Immobilienbranche aktiv und Teil des SIGNA-Konzerns, wobei die insolvente Herkules Holding GmbH als Alleingesellschafterin fungiert. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens markiert einen weiteren Schritt in der Bereinigung der Organisationsstruktur innerhalb des Signa-Konzerns.
Eine Sanierung dieser Gesellschaft ist – nach einer ersten Einschätzung des KSV1870 – nicht angedacht. Es wird sämtliches Vermögen verwertet und alle Ansprüche der Insolvenzschuldnerin werden eingetrieben. Nach Abzug der Verfahrenskosten wird das Realisat an die Gläubiger aliquot verteilt. Somit kommt es zu einer Liquidation dieser Gesellschaft. Andreas Grabenweger, Rechtsanwalt aus Innsbruck, wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Die erste Prüfungstagsatzung findet am 27. Oktober 2025 im Landesgericht Innsbruck statt.
Verhandlung am Landesgericht
Die Hauptverhandlung in der Strafsache gegen René Benko wegen betrügerischer Krida ist für den 15. Oktober 2025 vor einem Schöffengericht des Landesgerichts Innsbruck angesetzt. „Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseite geschafft haben soll“, erläutert das Landesgericht. Insbesondere handelt es sich um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung von etwa 360.000 Euro sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige, beide Transaktionen wurden unter dem Eindruck zunehmender Zahlungsschwierigkeiten und einer absehbaren Konkurseröffnung getätigt. Der anklagegegenständliche Schadensbetrag beläuft sich auf insgesamt rund 660.000 Euro, wobei der Strafrahmen zwischen ein und zehn Jahren Freiheitsstrafe liegt.


