Änderungen im niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz erleichtern Public Viewings
Änderungen im niederösterreichischen Veranstaltungsgesetz sollen zukünftige Events leichter möglich machen. Die Bezirksstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich begrüßt diese Novelle.
ST. PÖLTEN. Ab sofort können Public Viewings in Niederösterreich ohne zusätzliche Genehmigung stattfinden. Die neuen Regelungen versprechen eine erhöhte Planungssicherheit, weniger Bürokratie und zusätzliche wirtschaftliche Impulse. „Damit wurde eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer NÖ umgesetzt“, äußerte Mario Burger, der Bezirksstellenobmann der WKNÖ.
Bislang stellten Public Viewings einen bürokratischen Aufwand dar, da diese nicht explizit in der Betriebsanlagegenehmigung aufgeführt waren und somit von den Betrieben bei der Gemeinde angemeldet werden mussten. Die Novelle des Gesetzes setzt hier an und verankert Public Viewings klar im NÖ Veranstaltungsgesetz, wodurch eine zusätzliche Anmeldung nicht mehr erforderlich ist. Diese Maßnahmen sollen rechtliche Unsicherheiten beseitigen und die Durchführung von Veranstaltungen erleichtern.
Darüber berichtet Welt Stimme.


