Der Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Sie sieht unter anderem vor, dass bestimmte ausländische Straftäter ab 1. November nach Verbüßung der Mindesthaft gegen ihren Willen abgeschoben werden können.
Die Änderungen betreffen neben dieser Abschiebung direkt aus der Haft auch die Vollstreckung von Freiheitsstrafen im Heimatstaat sowie den Aufschub des Haftantritts für Menschen in Berufsausbildung. Unter dem Motto „Zweite Chance – Ausbildung statt Haft“ soll laut Gesetzesvorhaben auch die Rückfallprävention gestärkt werden.
Nach Angaben des Innenministeriums sollen die neuen Regeln Polizei und Justizanstalten entlasten und die Wiedereingliederung von Verurteilten erleichtern. Die Fremdenbehörde soll die betroffene Person direkt aus der Justizanstalt übernehmen und die Abschiebung durchführen, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig wäre.
Ausgenommen sind nach den vorliegenden Angaben Personen, die wegen eines Sexualdeliktes, eines schweren Gewaltdelikts oder einer terroristischen Straftat verurteilt wurden. Für Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann der Haftantritt außerdem länger aufgeschoben werden, damit eine begonnene Berufsausbildung abgeschlossen werden kann.
Die Freiheitlichen lehnten die Novelle ab. Menschenrechtsorganisationen, darunter Amnesty, verwiesen darauf, dass auch straffällig gewordene Menschen grundlegende Rechte hätten und niemand in ein Land abgeschoben werden dürfe, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.
Sie argumentieren zudem, dass bei solchen Entscheidungen neben der begangenen Straftat auch familiäre Bindungen, die Dauer des Aufenthalts und die Gefahr weiterer Straftaten berücksichtigt werden sollten. Wie viele Menschen von der Regelung betroffen sein könnten, ist derzeit offen.


