AK Hainburg unterstützt über 5.000 Euro an Gehaltsansprüchen
„5.533 Menschen haben vergangenes Jahr mit uns Kontakt aufgenommen“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Christian Bartel.
HAINBURG. Viele Anfragen drehten sich um schneller Informationen zu außergerichtlichen Lösungen, Kündigungen, Homeoffice und Freistellungen aufgrund von Kinderbetreuung. In mehr als 2.500 Fällen benötigten die Menschen jedoch weiterführende Beratung und Unterstützung.
Ein besonders fehlender Fall betrifft einen Mann aus Hainburg: Nach über einem halben Jahr für eine Metallbaufirma in der Montage wurde er krank und in der Folge vom Unternehmen gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war der 32-Jährige weiterhin im Krankenstand. Eine Kündigung erfordert gesetzlich keinen angegebenen Grund.
Kein Gehalt im Krankenstand?
Daraufhin wandte sich der Mann an die AK-Bezirksstelle Hainburg. Diese Entscheidung stellte sich als richtig heraus, so Bartel: „Wir haben sofort eine Intervention beim Dienstgeber eingeleitet, die die Firma auch akzeptierte“.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Arbeitgeber während einer Kündigung im Krankenstand das Entgelt im Krankenstand auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, sofern die Arbeitnehmer noch einen Anspruch darauf haben. Mithilfe der AK-Bezirksstelle Hainburg erhielt der Betroffene insgesamt mehr als 5.000 Euro: den Lohn für März sowie anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
„Das vergangene Jahr hat einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind“, zieht Bartel Bilanz. Insgesamt sicherte die Bezirksstelle Hainburg im vergangenen Jahr mehr als zweieinhalb Millionen Euro für die Arbeitnehmer der Region.
143 Millionen Euro wurden im Land gesichert
Im gesamten Bundesland suchen 132.000 Beschäftigte im letzten Jahr Hilfe bei der AK Niederösterreich. Die Experten konnten insgesamt nahezu 143 Millionen Euro für die Betroffenen sichern. Eine besondere Herausforderung stellten Verfallsfristen in Kollektivverträgen dar: „Für viele konnten wir zustehende Ansprüche wie unbezahlte Überstunden nur in letzter Minute sichern, da die jeweiligen Kollektivverträge relativ kurze Verfallsfristen von drei oder sechs Monaten für offene Ansprüche vorsehen“, erläutert AK-Vizepräsident Thomas Schäffer. „In manchen Fällen kamen Arbeitnehmer zu spät und verloren Teile der Ansprüche.“
Besonders häufig musste die Arbeitsrechtsexpertise der AK Niederösterreich für Beschäftigte im Gastgewerbe eingreifen, so der Vizepräsident. Häufige Verstöße gegen das Arbeitsrecht in dieser Branche sind unbezahlte Überstunden, Verstöße gegen Arbeitszeiten, Bezahlung unter dem Kollektivvertrag und fehlende Lohnzettel.
Dauerbrenner Insolvenzen
Auch aus Insolvenzen heimischer Betriebe entstand ein hoher Beratungsbedarf. „Insgesamt haben wir für etwas mehr als 4.500 Beschäftigte offene Entgeltforderungen beim Insolvenzentgeltfonds eingebracht“, so Schäffer. „Durch unsere schnelle Arbeit wurden die offenen Forderungen so rasch wie möglich ausbezahlt. Häufig handelt es sich dabei um mehrere Monatsgehälter.“
Darüber berichtet Welt Stimme.


